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Einreisebestimmungen
Alle Einreiseformalitäten werden schnell, umsichtig und sehr hilfsbereit seitens der Marokkanischen Beamten durchgeführt.
Für die Einreise nach Marokko benötigen EU-Bürger einen Reisepaß, der zum Zeitpunkt der Einreise noch 6 Monate Gültigkeit haben muß. Bei Ankunft wird ein Visum in den Reisepaß gestempelt, mit dem ein Aufenthalt bis zu 6 Monaten gewährt wird. Bei der Ausreise wird diese wiederum mit einem Stempel im Paß beurkundet.
Wenn Sie mit einem Fahrzeug einreisen, benötigen Sie die grüne Versicherungskarte, in der das Feld MA - für Marokko - nicht mit einem X ungültig gemacht wurde. Ihre Versicherung sollte diese Freigabe kostenlos gewähren. Bei einigen wenigen Versicherungen wird dieser Service extra berechnet. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten bei der Einreise vom marokkanischen Zoll eine doppelseitige Einreisebestätigung. Diese zeigen Sie bei der Ausreise wieder vor und man nimmt eine Kopie zurück und bestätigt Ihnen auf Ihrem Exemplar die rechtmäßige Ausfuhr Ihres Fahrzeuges. Fahrzeuge erhalten ein 3-monatiges Bleiberecht. Sollten Sie länger im Land bleiben wollen, beantragen Sie dies gleich bei der Einreise.
Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge mit Straßenzulassung (Pkw, Reisemobile, Gespanne, Motorräder)
Es wird von offizieller Seite (z.B. Fremdenverkehrsamt) immer noch eine Inventarliste für Reisemobile und Gespanne als erforderlich genannt. Wir hatten in 15 Jahren keinen Fall, wo diese tatsächlich gefordert wurde.
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